Sie sind hier: Angebote / Sanitätsdienst

Sanitätsdienst

In Rheinland-Pfalz fordert das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) unter § 33 bei bestimmten Veranstaltungen die Stellung einer Sanitäts-Sicherheitswache (http://rlp.juris.de/rlp/Brand_KatSchG_RP_rahmen.htm).

Art und Umfang der Sanitäts-Sicherheitswache werden von den Ordnungsbehörden der zuständigen Stadt / des Landkreises unter Einbeziehung der hierfür zuständigen Fachberater (organisatorischer Leiter und leitender Notarzt) festgesetzt.

Das Deutsche Rote Kreuz, Stadtverband Neustadt bietet die Übernahme qualifizierter Sanitäts-Sicherheitswachen für Veranstaltungen jeglicher Art und Größe an.

Hierzu können qualifiziertes Personal sowie Material (inkl. Rettungsfahrzeugen) wie folgt zum Einsatz kommen:

Sanitäter

Ehrenamtliche Helfer des DRK, die über eine sanitätsdienstliche Ausbildung (mindestens 50 Stunden) verfügen, um qualifiziert erste Hilfe zu leisten.

Rettungssanitäter

Helfer, die eine 560-stündige Ausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert haben, die sie befähigt, erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen durchzuführen sowie eine grundlegende notfallmedizinische Versorgung vor Ort einzuleiten.

Rettungsassistenten

Helfer, die eine zweijährige Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert haben, die sie befähigt, eine umfassende notfallmedizinische Versorgung selbständig und/oder als Assistent des Arztes vor Ort einzuleiten.

Krankentransportwagen (KTW)

Fahrzeug medizinischer Grundausstattung zur Versorgung und zum Transport von nicht vital gefährdeten Patienten. Die Besatzung besteht gemäß Rettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz aus einem Rettungshelfer und einem Rettungssanitäter. Je nach Absprache mit dem Veranstalter kann ein KTW auch als „mobile Sanitätsstation“ eingesetzt werden, ohne Patienten von der Veranstaltung weg zu transportieren.

Rettungswagen (RTW)

Fahrzeug mit umfassender notfallmedizinischer Ausstattung zur Versorgung und zum Transport von  vital gefährdeten Patienten. Die Besatzung besteht gemäß Rettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz aus einem Rettungssanitäter und einem Rettungsassistenten.

Notarztwagen (NAW)

Rettungswagen, der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.

Sanitätszelt

Versorgungszelt mit technischer sowie medizinischer Ausstattung zur Untersuchung und Behandlung akut erkrankter oder verletzter Personen.

 

Für Sanitätssicherheitswachen anlässlich „kleinerer“ Veranstaltungen (z.B. Sportfeste, Konzerte etc.) mit bis zu 1.000 Besuchern ist eine Besetzung mit zwei Sanitätern in der Regel ausreichend. Ausnahmen hiervon bilden Veranstaltungen mit besonders hohem Verletzungsrisiko oder Gefahrenpotential wie z.B. Kampfsportmeisterschaften o.ä.

Bei Veranstaltungen, an Orten, an denen kein Sanitätsraum zur Untersuchung und Behandlung Verwundeter oder Erkrankter zur Verfügung steht, wird ein Krankentransportwagen (KTW) obligatorisch als „mobile Sanitätsstation“ eingesetzt.

Das eingesetzte Personal führt folgende Grundausstattung mit:

  • Notfalltasche (mit Beatmungsbeutel, Hilfsmitteln zum Freimachen und Freihalten der Atemwege, Verbandstoffe, Desinfektions- und Spüllösungen, Dokumentationsmaterial)
  • Automatisierten externen Defibrillator (AED)
  • Sauerstoff-Inhalationseinheit

Sie können unseren Sanitätsdienst hier direkt anfordern.